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Aktenvernichtung für Privathaushalt und Unternehmen in Berlin und Brandenburg

Wir übernehmen für Sie Ihre Aktenvernichtung:

  • Befüllung von Behältern
  • Abholung
  • gesicherter Transport zur Vernichtungsstelle sowie
  • schriftlicher Vernichtungsnachweis.

Brauchen Sie einen kostenlosen kurzfristigen Termin vor Ort? Dann zögern Sie nicht und rufen Sie uns an unter: ☎ 030 6252573 oder ✆ 0172 4363166 Oder schicken Sie uns eine unverbindliche Anfrage.

 

Aktenvernichtung Privathaushalt

Vorschriften für Privathaushalte

Für Privathaushalte sowie für Unternehmen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen. Zahlungsbelege, Rechnungen und andere steuerlich relevante Unterlagen sollten zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Regelungen gelten vor allem für Eigenheimbesitzer, die Leistungen rund um ihr Grundstück in Anspruch nehmen. In vielen Privathaushalten gibt es auch zahlreiche Aktenordner mit Unterlagen für das Finanzamt. Vor allem Steuerbescheide sollte man ebenfalls einige Jahre aufbewahren. Renteninformationen, Arbeitsverträge und Lohnzettel sollten dagegen nicht entsorgt werden, sondern bestenfalls bis zum Beginn der Rente aufbewahrt werden. Besonders wichtige Dokumente wie Zeugnisse oder Urkunden sollte man am besten ein Leben lang aufbewahren. Bei Bankunterlagen und Versicherungsverträgen gilt die Faustregel, diese mindestens so lange aufzubewahren, wie die Verträge laufen.

Für die Vernichtung von persönlichen und dienstlichen Akten sowie Mikromaterials wie CDs, Sticks, usw. bieten wir einen umfassenden Service

  • Gestellung von 240 Liter Behältern, Befüllung durch Sie oder uns
  • Abholung ab 1 Behälter bis hin zu kompletten Archiven
  • gesicherter Transport in geschlossenem LKW direkt zur Vernichtung
  • Vernichtung des Datenmaterials nach Sicherheitsstufe 3 bzw. 4 des BDSG
  • schriftlicher Vernichtungsnachweis selbstverständlich

 

Aktenvernichtung für Unternehmen

Vor allem in Unternehmen entstehen Tag für Tag neue Dokumente – von Geschäftsbriefen über Verträge bis zu Zertifikaten. Viele davon werden von den Unternehmen dauerhaft benötigt, andere können aber nach einer gewissen Zeit vernichtet werden. Unter Aktenvernichtung versteht man die fachgerechte Entsorgung und Vernichtung von Datenträgern, die in der DIN-Norm 6699 geregelt ist. Neben personenbezogenen Daten möchten viele Unternehmen aber auch interne Firmenunterlagen, alte Geschäftspapiere oder interne Konzepte und Pläne sicher vernichten. Viele dieser Dokumente enthalten sensible Daten. Daher muss bei der Aktenvernichtung unbedingt auf den Datenschutz geachtet werden. Unbefugte dürfen bei und nach der Entsorgung keinen Zugang mehr zu vertraulichen Daten haben.

 

Vorschriften zur fachgerechten Aktenvernichtung (Dokumentenvernichtung)

Bei einer fachgerechten Dokumentenvernichtung werden die Daten sicher zerstört und können nicht mehr rekonstruiert werden. Für persönliche und dienstliche Akten bieten wir ebenso einen umfassenden Service an, wie für CDs, USB-Sticks und andere Mikromaterialien. Zur Aktenvernichtung stellen wir Ihnen Behälter mit 240 Liter Fassungsvermögen zur Verfügung, die wir oder Sie selbst befüllen. Wir holen neben einzelnen Behältern auch ganze Archive direkt bei Ihnen vor Ort ab. Der sichere Transport der Akten bis zur Vernichtung erfolgt in geschlossenen Lkws. Die Vernichtung des Datenmaterials erfolgt nach Sicherheitsstufe 3 bzw. 4 des BDSG. Nach der Vernichtung erhalten Sie einen schriftlichen Vernichtungsnachweis.

 

Fristen bei der Dokumentenvernichtung

Für die Aufbewahrung von Akten gelten in Deutschland gesetzliche Vorgaben. Im Steuer- und Handelsrecht sind Aufbewahrungspflichten für gewerbliche Unterlagen festgelegt. Insbesondere Unterlagen, die für die Besteuerung notwendig sind wie Inventare, Rechnungen und Buchungsbelege dürfen erst nach einer Frist von zehn Jahren vernichtet werden. Alle weiteren Geschäftsunterlagen, darunter auch Verträge, sind in der Regel sechs Jahre lang aufzubewahren.

 

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